Als Ihr Kaminkehrer

… haben wir die Aufgabe, die Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen und Feuerstätten sicherzustellen sowie die Brandsicherheit von Gebäuden zu gewährleisten. Darüber hinaus gehört es zu unseren Aufgaben, die Emissionen von Feuerstätten zu kontrollieren und die Einhaltung von Grenzwerten zu überwachen. Aus Sicherheitsgründen brauchen Feuerstätten regelmäßig eine Wartung!

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Johannes Sieß

Johannes
Sieß

Kaminkehrermeister
Betriebsinhaber
Tel. 0151 7288 2257

Bei uns
sind Sie in besten
Händen …

 

Schornsteinreinigung

Kehrung von Kaminen, Ofenrohren und Verbindungsstücken, Rauchgasschornsteinen, Reinigung der Rauchrohre von Feststoff- und Ölheizungen, Ausschlagen und Ausbrennen von Glanzruß- und Pechablagerungen in Kaminen und Ofenrohren.

Messung, Inspektion & Kontrolle

Abgaswegeüberprüfung nach Kehr- & Überprüfungsverordnung, Immissionsschutzmessung nach der 1. Bundesimmission­schutzverordnung, Überprüfung von Abgasanlagen, Lüftungsanlagen und Feuerstätten auf Ihre Betriebs- und Brandsicherheit und Holzfeuchtemessung.

Kontrolle & Reinigung

Kontrolle und Reinigung von Festbrennstoffheizungen und Öfen wie Kachelöfen (Einsatz wie auch Grundöfen), Kaminöfen, Küchenherde etc. und Reinigung von Ölheizkesseln (kein Brennerservice).

Beratung & Planung

Neutrale Beratung unserer Kunden in Fragen der Energieeffizienz, des Brandschutzes oder der Feuerungs- und Umwelttechnik, sowie Unterstützung bei der Planung von Feuerstätten, Heizungsanlagen und Abgasanlagen

Rauchwarnmeldern & CO-Warnmelder

Beratung, Montage, Wartung und Verkauf

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Unser Draufblick

Ein Arbeitsplatz mit bester Aussicht. Mit unserem Draufblick bekommen Sie einen kleinen Einblick in unseren Arbeitsalltag und die vielen traumhaften Aussichten über den Dächern vom schönen Oberland.

Häufige Fragen und Antworten

Seit 2013 ist jeder Hauseigentümer verpflichtet, selbstständig und rechtzeitig einen berechtigten Kaminkehrer mit den notwenigen Kaminkehrerarbeiten zu beauftragen (§ 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz). Wann die jeweiligen Arbeiten auszuführen sind, können Sie Ihrem Feuerstättenbescheid entnehmen.

Bei der Feuerstättenschau besichtigt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sämtliche Feuerstätten und Heizungsanlagen auf die allgemeine Brand- und Betriebssicherheit. Er prüft dabei alle Feuerstätten im Gebäude sowie die dazugehörigen Abgassysteme. Außerdem prüft er, ob alle Abstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten werden und ob die Feuerstätte ausreichend Verbrennungsluft erhält.
Die Feuerstättenschau findet zwei Mal innerhalb von sieben Jahren statt. Zudem ist sie immer dann notwendig, wenn wesentliche Änderungen an der Feuerstätte erfolgen, z.B. ein neuer Schornstein gebaut oder ein neuer Heizkessel installiert wird.
Die Feuerstättenschau gilt für alle Arten von Heizungen (Öl, Gas, Holz, Kohle, Pellets usw.) und kann ausschließlich vom bevollmächtigte n Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.

Im Anschluss an die Feuerstättenschau setzt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in einem schriftlichen Bescheid (Feuerstättenbescheid) fest, welche gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten in welchem Zeitraum (Fristen!) durchzuführen sind. Der Feuerstättenbescheid ist ein rechtsverbindliches Dokument, dass Sie auf alle Fälle aufbewahren müssen.
Wie oft der Kaminkehrer kehren oder messen muss, hängt von der Art und dem Alter Ihrer Heizanlagen ab.

Ein Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird von der zuständigen Behörde auf einen Bezirk bestellt. Als beliehener Unternehmer werden ihm Befugnisse der Verwaltung übertragen. Das bedeutet, innerhalb des Kehrbezirks erfüllt ausschließlich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die hoheitlichen Aufgaben (Abnahmen an Feuerungsanlagen nach dem Baurecht, die Feuerstättenschau und das Führen des Kehrbuchs).
Hier finden Sie den zuständigen Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger: schornsteinfeger.de

Seit dem 1. Januar 2013 können Hauseigentümer jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb mit den Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten beauftragen.
Bitte beachten Sie dabei:
  • Die im Feuerstättenbescheid festgelegten Tätigkeiten müssen von Hausbesitzer beauftragt werden und anschließend fristgerecht durchgeführt werden.
  • Der ausführende Kaminkehrerbetrieb muss bei einer deutschen Handwerkskammer eingetragen sein
  • Werden die freien Kaminkehrerarbeiten nicht vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übernommen, muss die Durchführung dieser Arbeiten sowie die Messergebnisse im Nachgang dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf einem Formblatt bestätigt werden bzw. eine entsprechende Messbescheinigung vorgelegt werden.

Kurz und knapp gesagt: Brandverhütung, Sicherheit, Umweltschutz und Energieeinsparung - und damit Kosteneinsparung.
Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück und Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Kaminkehrer für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Feuerungsanlage sicherer zu machen. Ist Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt, vermeiden Sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt durch minimalen Verbrauch von Brennstoffen.

Die Kosten für das Kehren und Überprüfen von Abgasanlagen sowie die Kontrolle der Heizungsanlage lassen sich steuerlich als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen. Wichtig ist, dass Hausbesitzer für die Arbeiten eine Rechnung erhalten und die Rechnung bargeldlos bezahlt wird.